Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein.
Spezialisiert im Ausländerrecht.
Ausländerrecht
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
- Rechte der Flüchtlinge
Das Ausländerrecht umfasst verschiedene Aspekte, die die Rechtsstellung von Personen betreffen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu gehören insbesondere:
- die Einreise und Ausreise von Ausländern nach Deutschland
die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen
die Regelungen für Asylbewerber und Flüchtlinge
die Regelungen für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger
die Regelungen für die Ausweisung und Abschiebung von Ausländern
die Regelungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
die Regelungen für die Einbürgerung in Deutschland
einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung?
wissen, wie man seine Rechte durchsetzen kann. Die Ausländerbehörden sind zudem überlastet, und es
kann zeitweise sehr lange dauern, bis man allein schon einen Termin bekommt und Gehör findet. Falls die
Ausländerbehörde dann auch noch den gewünschten Aufenthaltstitel nicht erteilen möchte, ist anwaltliche
Unterstützung gefragt. Falls das Bundesamt für Migration (BAMF) einen ablehnenden Bescheid
hinsichtlich der Zusprechung der begehrten Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder eines
Abschiebungsverbotes erlässt, ist es ebenfalls ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.
Botschaft lehnt Ihren Antrag ab, muss dagegen am besten mit der Hilfe eines Anwalts/einer Anwältin
remonstriert werden.
Über mich
Nach meinem Abitur und 10 monatigen Aufenthalt in den USA begann ich im Oktober 1992 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Für ein Trimester studierte ich Englisches Recht an der University of Surrey, Guildford, Großbritannien. Nach diesem Studienaufenthalt in Großbritannien nahm ich am Philip C. Jessup International Law Moot Court teil und erkannte mein Talent für den Beruf der Anwaltschaft.
1995-1997 arbeitete ich dann, unter der Leitung von Prof. Dr. Jost Delbrück, am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht.
Nach meinem Referendariat in den Jahren 2000-2002 erwarb ich die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und arbeitete u.a. in der Kanzlei Uthmöller und Reese in Kiel. Im Jahr 2011 unternahm ich einen kurzen „Ausflug“ in den öffentlichen Dienst und arbeitete in der Widerspruchsstelle, Jobcenter Kiel.
Da mein Herz jedoch für die Menschen schlug, die ihre Rechte gegen den Staat durchsetzen möchten, wechselte ich danach wieder in den Anwaltsberuf und gründete im August 2014 die Kanzlei Anja Stein.
Mit Gründung der Kanzlei spezialisierte ich mich auf das Rechtsgebiet Migrationsrecht, in dem ich seither tätig bin.
Publikation:
Tätigkeit des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in den Jahren 1993 und 1994,
in: German Yearbook of International Law, Vol. 38, 1995
Fortbildung:
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (2011)
Was sagen meine Mandanten?
Sie bekommen in diesem Gespräch bereits einen klaren Fahrplan und eine fundierte Einschätzung, wie die Chancen in Ihrem individuellen Fall stehen.
Das Erstgespräch mit mir kostet 200,00€ Brutto.
Sollte sich daraus ein Mandat ergeben, einigen wir uns im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung über den konkreten Preis. Dieser Preis hängt dann von der Komplexität und dem Aufwand des individuellen Falls ab.
Diese Frage hängt zu sehr vom individuellen Fall ab, als dass man sie so pauschal beantworten könnte.
Verschiedene Faktoren wie das Herkunftsland, die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland und bisherige Integrationsleistungen etc. entscheiden letztlich über die Erfolgschancen eines Falles.
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt, wie auch die Erfolgschancen, von vielen Faktoren ab.
Sprechen Sie mich doch gerne direkt an, sodass ich Ihnen für Ihren konkreten Fall eine nähere Einschätzung geben kann.
Kontakt
Adresse: Schützenwall 59, 24114 Kiel
E-Mail: rechtsanwaeltin-stein@t-online.de
Tel. : 0431-60053903
Fax. : 0431-60053904